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Weil eine Ärztin auf ihrer Homepage im Internet über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte, wurde sie vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe wegen "illegaler Werbung für Abtreibungen" verurteilt. In Deutschland gilt der Paragraph 219a, der die Werbung für Abtreibungen verbietet und dazu führt, dass sich Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten und darüber informieren, sich strafbar machen. Die Ärztin ging am Freitag in Berufung, die allerdings verworfen wurde. Finden Sie es richtig, dass die Ärztin verurteilt wurde? Veröffentlicht am 16. Oktober 2018 Umfrage vom 16. Oktober 2018 auf 1302 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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