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Im Prozess um das Unglück auf der Loveparade in Duisburg im Jahre 2010, bei der 21 Menschen ums Leben kamen, schlug das Landgericht Duisburg vor, das Verfahren mit einer Geldauflage für die Angeklagten einzustellen. Der Richter begründet dies damit, dass es sich bei dem Unglück um ein "multikausales Geschehen" gehandelt haben, dass also eine Vielzahl von möglicherweise voneinander unabhängigen Ereignissen für das Massengedränge auf der Technoparade verantwortlich gewesen seien. Daher sei eine individuelle Schuld eines einzelnen Angeklagten, nur "als gering oder allenfalls als mittelschwer" anzusehen. Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Landgerichts? Veröffentlicht am 21. Januar 2019 Umfrage vom 21. Januar 2019 auf 3811 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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