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Zukünftig dürfen Ärzte gesetzlich krankenversicherte Patienten per Videosprechstunde für eine Dauer von maximal sieben Tagen krankschreiben. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und dass die Erkrankung eine entsprechende Untersuchung ohne persönliches Erscheinen zulässt. Befürworten Sie diese Entscheidung oder lehnen Sie sie ab? Veröffentlicht am 19. Juli 2020 Umfrage vom 19. Juli 2020 auf 1073 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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