Nachdem die Schwäbisch‑Alemannische Fastnacht, der Rheinische Karneval und das Narrengericht bereits im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen UNESCO-Kulturerbes aufgenommen sind, beabsichtigen jetzt Trägergruppen, einen Antrag zur Aufnahme auf die UNESCO-Weltliste zu stellen. Sollten Karneval und Fastnacht Ihrer Meinung nach weltweites UNESCO-Kulturerbe werden? Veröffentlicht am 10. November 2022 → Umfrage vom 10. November 2022 auf 3430 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND