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Nachdem die Schwäbisch‑Alemannische Fastnacht, der Rheinische Karneval und das Narrengericht bereits im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen UNESCO-Kulturerbes aufgenommen sind, beabsichtigen jetzt Trägergruppen, einen Antrag zur Aufnahme auf die UNESCO-Weltliste zu stellen. Sollten Karneval und Fastnacht Ihrer Meinung nach weltweites UNESCO-Kulturerbe werden? Veröffentlicht am 10. November 2022 Umfrage vom 10. November 2022 auf 3430 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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