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Haben Sie innerhalb der letzten 12 Monate individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch genommen, die nicht von den Krankenkassen erstattet wurden? Beispiele dafür wären medizinisch‑kosmetische Leistungen, bestimmte psychotherapeutische Leistungen, wie Paartherapien, Atteste oder Reiseimpfungen. Veröffentlicht am 10. April 2024 Umfrage vom 10. April 2024 auf 4300 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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