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Ab dem 1. Juni 2025 greift das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG). Ab dann gelten gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Zuvor besagte das Gesetz, dass einer Frau, wenn sie ihr Kind bis zur 24. Schwangerschaftswoche verlor, der Schutz des MuSchG verwehrt blieb. Nach allem, was Sie zum neuen MuSchG gehört oder gelesen haben, befürworten Sie das neue Gesetz, oder lehnen Sie es ab? Veröffentlicht am 27. Mai 2025 Umfrage vom 27. Mai 2025 auf 3255 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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