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Ab dem 1. Februar 2024 muss beim Verkauf von nicht vorverpacktem losem Schweine‑, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch an der Frischetheke das Aufzucht- und Schlachtland des Tieres gekennzeichnet sein, damit dem Verbraucher auch an der Theke eine transparente Kaufentscheidung ermöglicht werden kann. Für vorverpacktes Fleisch gilt diese Regelung bereits. Wie sehr wird diese neue Kennzeichnung Ihre Kaufentscheidung an der Frischetheke beeinflussen, wenn überhaupt? Veröffentlicht am 24. Januar 2024 Umfrage vom 24. Januar 2024 auf 4634 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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