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Ab dem 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Das Gesetz erlaubt, dass in einer Ehe beide Ehepartner künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen können, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen. Befürworten Sie das neue Namensrecht, oder lehnen Sie es ab? Veröffentlicht am 23.04.2025 Umfrage vom 23.04.2025 auf 3987 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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