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Wegen einer großen Löwenkopf‑Tätowierung am Unterarm wollte die Polizei NRW einen Schüler zunächst nicht zur Polizeiausbildung zulassen. Daraufhin klagte der Anwärter und setzte sich erfolgreich zur Wehr, denn das Verwaltungsgericht entschied, dass eine großflächige Tätowierung auf dem Unterarm kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst ist. Wie finden Sie es grundsätzlich, wenn jemand aufgrund einer Tätowierung von einer bestimmten Berufsausbildung ausgeschlossen wird? Veröffentlicht am 14. Mai 2018 Umfrage vom 14. Mai 2018 auf 1177 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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