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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Personenkontrolle von Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe rechtswidrig ist. Geklagt hatte ein 43‑Jähriger, der im November 2013 nur wegen seiner dunklen Hautfarbe von der Polizei kontrolliert worden war. Wie finden Sie das Urteil, dass Personenkontrollen wegen Hautfarbe rechtswidrig ist? Veröffentlicht am 8. August 2018 Umfrage vom 8. August 2018 auf 817 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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