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Vor knapp zwei Jahren wurde eine Reform des Sexualstrafrechts mit dem Grundsatz “Nein heißt Nein” verabschiedet. Seitdem ist es für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffes egal, ob Gewalt “nur” angedroht oder angewendet wurde und auch, ob sich die betroffene Person körperlich gewehrt hat. Wichtig ist, dass es für den Täter erkennbar war, dass er gegen den Willen einer anderen Person handelt. Bitte wählen Sie alle Aussagen aus, denen Sie zustimmen. Veröffentlicht am 27. September 2018 Umfrage vom 27. September 2018 auf 1468 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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