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Kommendes Wochenende findet die Landtagswahl in Hessen statt. Parallel dazu wird es eine Volksabstimmung geben, in der es um die Modernisierung der hessischen Landesverfassung gehen wird. Besonders wichtig ist dabei die Abschaffung der Todesstrafe, die noch als Art der Bestrafung in der hessischen Verfassung steht. Zwar wurde die Todesstrafe 1949 auf Bundesebene aus dem Grundgesetz gestrichen und ist somit nicht mehr durchführbar, jedoch steht sie noch in der Verfassung von Hessen. Wussten Sie, dass die Todesstrafe noch in der Verfassung von Hessen verankert ist? Veröffentlicht am 23. Oktober 2018 Umfrage vom 23. Oktober 2018 auf 3082 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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