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Halten Sie die Entscheidung der nordrhein‑westfälischen Landesregierung, private Feste aus besonderem Anlass - zum Beispiel Hochzeiten oder Beerdigungen - mit bis zu 150 Personen wieder zu erlauben, für angemessen oder unangemessen? Veröffentlicht am 13. Juli 2020 Umfrage vom 13. Juli 2020 auf 1642 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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