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Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD‑Gesamtpartei als "Verdachtsfall" für extremistische Bestrebungen einstufen und als Geheimdienst beobachten. Befürworten Sie dieses Urteil oder lehnen Sie es ab? Veröffentlicht am 9. März 2022 Umfrage vom auf 2367 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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