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Einer australischen Bloggerin wurde der Zugang zum Musée du Louvre in Paris verweigert, da ein Aufseher des Museums ihren Kleidungsstil zu freizügig fand. Ein Bild auf Instagram zeigt die Bloggerin in besagtem, tief ausgeschnittenem Kleid. In der Kleiderordnung heißt es „Besucher dürfen keine Badeanzüge tragen, nackt, barfuß oder oben ohne sein“, davon traf allerdings nichts auf die Bloggerin zu. Finden Sie die Entscheidung des Museumswärters gerechtfertigt oder nicht? Veröffentlicht am 14. November 2018 Umfrage vom 14. November 2018 auf 1458 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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