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Die Grünen‑Politikerin Renate Künast ist aufgrund schwerwiegender Beleidigungen wie ,,Schlampe’’, ,,Sondermüll’’ oder „Drecks Fotze“ auf Facebook vor Gericht gegangen. Das Gericht wertete entsprechende Kommentare jedoch nicht als Beleidigungen, sondern als in diesem Fall und Kontext legitime Meinungsäußerung. Finden Sie dieses Urteil richtig? Veröffentlicht am 23. September 2019 Umfrage vom 23. September 2019 auf 1807 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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