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Eine neue Cannabis‑Regel des Bundestages legt fest, dass wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr im Straßenverkehr unterwegs ist, in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot riskiert. Der neue Grenzwert ist laut Experten vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol und liegt klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm THC, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Befürworten Sie diese Regel oder lehnen Sie sie ab? Veröffentlicht am 9. Juni 2024 Umfrage vom 9. Juni 2024 auf 10451 Erwachsene / IN DEUTSCHLAND
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