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Gestern stimmte das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf für eine dritte Geschlechtsoption zu. Damit soll es intersexuellen Menschen ermöglicht werden, im Geburtenregister ihre Identität als “divers” anzugeben. Im Oktober 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass man Intersexuellen den Grundrechtsschutz nicht verwehren darf. Finden Sie es gut oder schlecht, dass es künftig eine dritte Option geben wird? Veröffentlicht am 16. August 2018 → Befragung am 16. August 2018 von 1010 Erwachsenen ab 18 Jahren aus / IN DEUTSCHLAND
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